Öffentliche Stellen sollten Gebühren für die Weiterverwendung von Daten erheben können, aber auch eine Weiterverwendung zu ermäßigten Gebühren oder eine kostenlose Weiterverwendung erlauben können, beispielsweise für bestimmte Kategorien der Weiterverwendung, etwa für nichtkommerzielle Zwecke, für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder durch KMU, Start-up-Unternehmen, die Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen, um so Anreize für die Weiterverwendung der Daten in Forschung und Innovation zu schaffen und unter Beachtung der Vorschriften über staatliche Beihilfen Unternehmen zu unterstützen, von denen wichtige Innovationen ausgehen und für die es in der Regel schwieriger ist, einschlägige Daten selbst zu erheben. In diesem besonderen Zusammenhang sollten die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung – unabhängig von der organisatorischen oder finanziellen Struktur der betreffenden Forschungseinrichtung – jegliche Art von Forschungszweck umfassen, mit Ausnahme der Forschung, die von einem Unternehmen mit dem Ziel der Entwicklung, Verbesserung oder Optimierung von Produkten oder Dienstleistungen betrieben wird. Diese Gebühren sollten transparent und nichtdiskriminierend sein, in einem angemessenen Verhältnis zu den entstandenen Kosten stehen und den Wettbewerb nicht beschränken. Eine Liste der Kategorien von Weiterverwendern, von denen eine ermäßigte oder keine Gebühr erhoben wird, sollte zusammen mit den Kriterien für die Erstellung dieser Liste öffentlich zugänglich gemacht werden.