Um für eine wirksame Durchsetzung dieser Verordnung zu sorgen und sicherzustellen, dass Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und Einrichtungen, die eine Eintragung als anerkannte datenaltruistische Organisation anstreben, vollständigen und grenzüberschreitenden Online-Zugang zu den Anmelde- und Eintragungsverfahren haben und diese vollständig online abwickeln können, sollten diese Verfahren im Rahmen des einheitlichen digitalen Zugangstors angeboten werden, das gemäß der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates1 eingerichtet wurde. Diese Verfahren sollten in die im Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1724 enthaltene Liste der Verfahren aufgenommen werden.
- Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 1). [↩]