Erwägungsgrund 4

Genauso können Online-Suchmaschinen für den Datenverkehr im Internet von Unternehmen, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen über Websites anbieten, wichtige Quellen darstellen und damit den geschäftlichen Erfolg solcher Nutzer mit Unternehmenswebsite, die ihre Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt online anbieten, erheblich beeinflussen. Diesbezüglich hat das Ranking von Websites durch die Anbieter von Online-Suchmaschinen, auch solcher Websites, über die Nutzer mit Unternehmenswebsite ihre Waren und Dienstleistungen Verbrauchern anbieten, erhebliche Auswirkungen auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und den geschäftlichen Erfolg dieser Nutzer mit Unternehmenswebsite. Daher können sich Anbieter von Online-Suchmaschinen, selbst wenn kein Vertragsverhältnis zu Nutzern mit Unternehmenswebsite besteht, einseitig in einer möglicherweise unlauteren Weise verhalten, die den legitimen Interessen der Nutzer mit Unternehmenswebsite und indirekt auch der Verbraucher in der Union schaden kann.