Erwägungsgrund 19

Im Allgemeinen sollte das Einstellen neuer Waren oder Dienstleistungen, einschließlich Softwareanwendungen, in den Online-Vermittlungsdienst als eindeutige bestätigende Handlung betrachtet werden, durch die der gewerbliche Nutzer auf die Frist verzichtet, die für die Änderungen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist. Wenn sich jedoch die angemessene und verhältnismäßige Frist auf mehr als 15 Tage beläuft, da der gewerbliche Nutzer wegen der Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen an seinen Waren oder Dienstleistungen vornehmen muss, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass auf die Frist verzichtet wird, wenn der gewerbliche Nutzer neue oder aktualisierte Waren und Dienstleistungen einstellt. Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sollten davon ausgehen, dass die gewerblichen Nutzer aufgrund von Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebliche technische Anpassungen vornehmen müssen, wenn etwa bestimmte Funktionen des Online-Vermittlungsdienstes, zu denen die gewerblichen Nutzer Zugang hatten, gänzlich entfernt oder hinzugefügt werden, oder wenn die gewerblichen Nutzer unter Umständen ihre Waren anpassen und Dienstleistungen neu programmieren müssen, um durch die Online-Vermittlungsdienste tätig sein zu können.