Erwägungsgrund 21

Damit gewerbliche Nutzer die durch Online-Vermittlungsdienste gebotenen Geschäftsmöglichkeiten in vollem Umfang ausschöpfen können, sollten die Anbieter solcher Dienste ihre gewerblichen Nutzer nicht vollständig daran hindern, ihre unternehmerische Identität im Rahmen ihres Angebots bzw. ihrer Präsenz bei den betreffenden Online-Vermittlungsdiensten zu verwenden. Dieses Verbot einer Einmischung sollte jedoch nicht als ein Recht der gewerblichen Nutzer verstanden werden, einseitig über die Darstellung ihres Angebots oder ihrer Präsenz bei den betreffenden Online-Vermittlungsdiensten zu entscheiden.