Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:
— Terrorismus,
— Menschenhandel,
— sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
— illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,
— illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,
— Mord, schwere Körperverletzung,
— illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,
— illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,
— Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,
— Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
— Flugzeug- oder Schiffsentführung,
— Vergewaltigung,
— Umweltkriminalität,
— organisierter oder bewaffneter Raub,
— Sabotage,
— Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.