Zusätzlich zum Krisenreaktionsmechanismus für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen kann die Kommission zur Erstellung freiwilliger Krisenprotokolle auffordern, um eine rasche, kollektive und grenzüberschreitende Reaktion im Online-Umfeld zu koordinieren. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Online-Plattformen für eine schnelle Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten oder Desinformation missbraucht werden oder eine rasche Verbreitung verlässlicher Informationen erforderlich ist. Angesichts der wichtigen Rolle sehr großer Online-Plattformen bei der Verbreitung von Informationen auf gesellschaftlicher und internationaler Ebene sollten die Anbieter solcher Plattformen dazu aufgefordert werden, spezielle Krisenprotokolle zu erstellen und anzuwenden. Solche Krisenprotokolle sollten nur für einen begrenzten Zeitraum aktiviert werden, und die getroffenen Maßnahmen sollten sich auf das für die Bewältigung der außergewöhnlichen Umstände absolut notwendige Maß beschränken. Diese Maßnahmen sollten mit dieser Verordnung im Einklang stehen und nicht zu einer allgemeinen Verpflichtung der teilnehmenden Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen führen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Fakten oder Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Inhalte hindeuten.