Inhaltsverzeichnis: Abschnitt 1 - Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme Abschnitt 2 - Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme Abschnitt 3 - Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter Abschnitt 4 - Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen Abschnitt 5 - Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung Abschnitt 1 - Einstufungsvorschriften Abschnitt 2 - Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck Abschnitt 3 - Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko Abschnitt 4 - Praxisleitfäden Abschnitt 1 - Governance auf Unionsebene Abschnitt 2 - Zuständige nationale Behörde Abschnitt 1 - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen Abschnitt 2 - Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle Abschnitt 3 - Durchsetzung Abschnitt 4 - Rechtsbehelfe Abschnitt 5 - Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck | Erwägungsgründe: Factsheet: Datum: 13. Jun 24 (02. Aug 24) |
VERORDNUNG (EU) 2024/1689 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Juni 2024
zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 16 und 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,
nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank2,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen3,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 56. [↩]
- ABl. C 115 vom 11.3.2022, S. 5 [↩]
- ABl. C 97 vom 28.2.2022, S. 60 [↩]
- Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 13. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 21. Mai 2024. [↩]