Inhaltsverzeichnis: Abschnitt 1 - Transparenz und Modalitäten Abschnitt 2 - Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten Abschnitt 3 - Berichtigung und Löschung Abschnitt 4 - Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall Abschnitt 5 - Beschränkungen Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten Abschnitt 2 - Sicherheit personenbezogener Daten Abschnitt 3 - Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation Abschnitt 4 - Datenschutzbeauftragter Abschnitt 5 - Verhaltensregeln und Zertifizierung Abschnitt 1 - Unabhängigkeit Abschnitt 2 - Zuständigkeit, Aufgaben, Befugnisse Abschnitt 1 - Zusammenarbeit Abschnitt 2 - Kohärenz Abschnitt 3 - Europäischer Datenschutzausschuss | Erwägungsgründe: Factsheet: Datum: 27 April 2016 (25 Mai 2018 (in force)) |
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. April 2016
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren3 ,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 90. [↩]
- ABl. C 391 vom 18.12.2012, S. 127. [↩]
- Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Standpunkt des Rates in erster Lesung vom 8. April 2016 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016. [↩]