Erwägungsgrund 17

Die Inhaberschaft und die Kontrolle von Rechten des geistigen Eigentums im Internet können für die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und für deren gewerbliche Nutzer von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein. Damit bei gewerblichen Nutzern für Klarheit und Transparenz und ein besseres Verständnis gesorgt wird, sollten die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeine oder, sofern sie dies wünschen, ausführlichere Informationen über die etwaigen Auswirkungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Inhaberschaft und die Kontrolle von Rechten des geistigen Eigentums der gewerblichen Nutzer aufnehmen. Die entsprechenden Informationen könnten unter anderem Angaben zu der allgemeinen Verwendung von Logos, Marken und geschäftlichen Bezeichnungen enthalten.