Erwägungsgrund 32

In dieser Verordnung sollte auf besondere Vertragsbestimmungen, insbesondere für Fälle von Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht, eingegangen werden, um sicherzustellen, dass Vertragsbeziehungen nach Treu und Glauben und auf der Grundlage des redlichen Geschäftsverkehrs gestaltet werden. Für Vorhersehbarkeit und Transparenz ist erforderlich, dass die gewerblichen Nutzer eine reale Möglichkeit erhalten, sich mit Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen, die daher nicht rückwirkend eingeführt werden sollten, es sei denn, dass sie auf einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung beruhen oder für diese gewerblichen Nutzer von Vorteil sind. Zudem sollten die Bedingungen, unter denen ihre Vertragsbeziehung mit den Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten beendet werden kann, gegenüber den gewerblichen Nutzern klar dargelegt werden. Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sollten sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Beendigung von Online-Vermittlungsdiensten stets verhältnismäßig sind und ohne unangemessene Schwierigkeiten erfüllt werden können. Die gewerblichen Nutzer sollten schließlich umfassend über jeglichen Zugriff informiert werden, den Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten auch nach Ablauf des Vertrages auf Daten haben, die gewerbliche Nutzer im Rahmen ihrer Nutzung von Online-Vermittlungsdiensten liefern oder generieren.