Erwägungsgrund 37

Damit gewerbliche Nutzer, auch solche, deren Nutzung der einschlägigen Online-Vermittlungsdienste möglicherweise eingeschränkt, ausgesetzt oder beendet wurde, Zugang zu unmittelbaren, geeigneten und wirksamen Abhilfemöglichkeiten haben, sollten Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten ein internes Beschwerdemanagementsystem vorsehen. Das interne Beschwerdemanagementsystem sollte transparent sein, auf den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung in gleichen Situationen beruhen und so ausgelegt sein, dass ein erheblicher Teil der Beschwerden in einem angemessenen Zeitraum bilateral zwischen dem Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und den betroffenen gewerblichen Nutzern beigelegt werden kann. Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten könnten während der laufenden Beschwerde die von ihnen bereits getroffene Entscheidung aufrechterhalten. Jegliche Bemühungen, eine Einigung mithilfe des internen Beschwerdemanagementverfahrens herbeizuführen, berühren nicht das Recht der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten oder der gewerblichen Nutzer, während des internen Beschwerdemanagementverfahrens oder danach jederzeit Klage vor Gericht zu erheben. Darüber hinaus sollten die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten Informationen über die Funktionsweise und Wirksamkeit ihres internen Beschwerdemanagementsystems veröffentlichen und diese zumindest jährlich überprüfen, um den gewerblichen Nutzern verstehen zu helfen, welche Arten von Problemen im Zusammenhang mit der Bereitstellung unterschiedlicher Online-Vermittlungsdienste hauptsächlich auftreten können und welche Möglichkeiten es gibt, diese Probleme rasch und wirksam bilateral zu lösen.