Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an die internen Beschwerdemanagementsysteme haben den Zweck, den Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten ein angemessenes Maß an Flexibilität bei der Handhabung dieser Systeme und beim Umgang mit einzelnen Beschwerden einzuräumen, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Außerdem bezwecken die internen Beschwerdemanagementsysteme es, den Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten zu ermöglichen, bei Bedarf angemessen auf eine etwaige missbräuchliche Nutzung dieser Systeme zu reagieren, auf die es möglicherweise manche Nutzer abgesehen haben. Angesichts der Kosten für die Einrichtung und den Betrieb solcher Systeme sollten Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, bei denen es sich um kleine Unternehmen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Empfehlung 2003/361/EG1 der Kommission handelt, von diesen Verpflichtungen ausgenommen werden Die in der genannten Empfehlung enthaltenen Konsolidierungsvorschriften stellen sicher, dass jeglicher Umgehung vorgebeugt wird. Diese Ausnahme sollte das Recht dieser Unternehmen, auf freiwilliger Basis ein internes, den Kriterien dieser Verordnung genügendes internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten, nicht berühren.
- Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). [↩]