Erwägungsgrund 5

Die Art der Beziehung zwischen Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten und gewerblichen Nutzern könnte auch zu Situationen führen, in denen gewerbliche Nutzer vielfach nur begrenzte Möglichkeiten haben, Abhilfe zu erlangen, wenn einseitige Maßnahmen der Anbieter solcher Dienste zu einer Streitigkeit führen. In vielen Fällen werden von diesen Anbietern keine zugänglichen und wirksamen internen Beschwerdemanagementsysteme angeboten. Bestehende alternative außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen können sich aus einer Vielzahl von Gründen — darunter der Mangel an spezialisierten Mediatoren und die Angst der gewerblichen Nutzer vor Vergeltungsmaßnahmen — als unwirksam erweisen.